Die Erd­be­stat­tung

Die Erd­be­stat­tung ist neben der Feu­er­be­stat­tung eine der häu­figs­ten Bei­set­zungs­for­men in Deutsch­land und zudem eine der ältes­ten Bestat­tungs­ar­ten der Welt. Eine Erd­be­stat­tung in NRW muss inner­halb von 10 Tagen, jedoch frühs­tens nach 24 Stun­den erfol­gen. Grund­sätz­lich unter­schei­det man hier zwi­schen Wahl- und Rei­hen­grä­bern.

Das Erd-Wahl­­­grab

Wahl­grä­ber kön­nen ein‑, zwei- oder mehr­stel­lig sein. Das bedeu­tet, es kön­nen je nach­dem ein oder meh­re­re Ver­stor­be­ne in einer Grab­stät­te bei­gesetzt wer­den. Die Lage des Wahl­gra­bes kann in der Regel von Ihnen aus­ge­sucht wer­den.

Ent­schei­den Sie sich für ein Wahl­grab, so muss die Grab­pfle­ge bis zum Ablauf der Nut­zungs­dau­er gesi­chert sein. Die indi­vi­du­el­le Gestal­tung kann von den Ange­hö­ri­gen selbst über­nom­men wer­den oder bei einer Fried­hofs­gärt­ne­rei in Auf­trag gege­ben wer­den. Ger­ne sind wir Ihnen beim Abschluss eines Grab­pfle­ge­ver­tra­ges behilf­lich.

Nach Ablauf der Ruhe­frist kann eine wei­te­re Bestat­tung auf der Grab­stel­le statt­fin­den. Außer­dem kann auch das Nut­zungs­recht ver­län­gert wer­den. Die Ruhe­frist bestimmt den Zeit­raum, nach­dem Sie eine wei­te­re Nut­zung (Beer­di­gung) in einem Wahl­grab bean­tra­gen kön­nen, in dem bereits eine Beer­di­gung statt­ge­fun­den hat. Die­se Ruhe­frist schwankt je nach Fried­hof und Boden¬beschaffenheit zwi­schen 20 und 30 Jah­ren. In Werl beträgt sie 25 Jah­re.

Das Erd-Rei­hen­­grab

Im Unter­schied zu Wahl­grä­bern han­delt es sich bei Rei­hen­grä­bern immer um Ein­zel­grab­stel­len, die der Rei­he nach ver­ge­ben wer­den. Die­se kön­nen in kei­nem Fall ver­län­gert wer­den.
Eini­ge Fried­hö­fe bie­ten Rei­hen­grä­ber ohne Pfle­ge­auf­wand an, indem die Kos­ten hier­für bereits im Preis des Rei­hen­grabs inbe­grif­fen sind. Ansons­ten muss die Pfle­ge und indi­vi­du­el­le Gestal­tung von den Ange­hö­ri­gen selbst über­nom­men wer­den oder bei einer Fried­hofs­gärt­ne­rei in Auf­trag gege­ben wer­den. Dies­be­züg­lich sind wir Ihnen ger­ne behilf­lich.

Das Erd-Rei­hen­­grab

Das anony­me Erd­rei­hen­grab ent­spricht den Bedin­gun­gen eines Erd­rei­hen­gra­bes, jedoch ist das Grab, wie der Name schon sagt, anonym. Des­halb ist jeg­li­che indi­vi­du­el­le Gestal­tung und Denk­mal­set­zung sowie das Nie­der­le­gen von Blu­men und Ker­zen aus­ge­schlos­sen.