Die Feu­er­be­stat­tung

Die Feu­er­be­stat­tung ist bis heu­te zu einer völ­lig gleich­wer­ti­gen Bestat­tungs­art her­an­ge­wach­sen. Nicht zuletzt durch die Viel­falt der Bei­set­zungs­ar­ten wie See­be­stat­tung, Baum­be­stat­tung, Aschen­streu­un­gen, die Bei­set­zung in einem Kolum­ba­ri­um, Fel­sen­be­stat­tung, Welt­raum­be­stat­tung, Heiß­luft­bal­lon­be­stat­tung und das Pres­sen der Asche zu einem Dia­man­ten, ist der Anteil gegen­über der Erd­be­stat­tung stark gestie­gen.
Auch bei der Feu­er­be­stat­tung wird aus tech­ni­schen Grün­den zur Kre­mie­rung ein Sarg aus Voll­holz benö­tigt.

Das Urnen-Wahl­­­grab

Urnen­wahl­grä­ber kön­nen ein‑, zwei- oder mehr­stel­lig sein. Das bedeu­tet, es kön­nen je nach­dem ein oder meh­re­re Ver­stor­be­ne in einer Grab­stät­te bei­gesetzt wer­den. Die Lage des Urnen­wahl­gra­bes kann in der Regel von Ihnen aus­ge­sucht wer­den.

Ent­schei­den Sie sich für ein Wahl­grab, so muss die Grab­pfle­ge bis zum Ablauf der Nut­zungs­dau­er gesi­chert sein. Die indi­vi­du­el­le Gestal­tung kann von den Ange­hö­ri­gen selbst über­nom­men wer­den oder bei einer Fried­hofs­gärt­ne­rei in Auf­trag gege­ben wer­den. Ger­ne sind wir Ihnen beim Abschluss eines Grab­pfle­ge­ver­tra­ges behilf­lich.

Nach Ablauf der Ruhe­frist kann eine wei­te­re Bestat­tung auf der Grab­stel­le statt­fin­den. Außer­dem kann auch das Nut­zungs­recht ver­län­gert wer­den. Die Ruhe­frist bestimmt den Zeit­raum, nach­dem Sie eine wei­te­re Nut­zung (Beer­di­gung) in einem Wahl­grab bean­tra­gen kön­nen, in dem bereits eine Beer­di­gung statt­ge­fun­den hat. Die­se Ruhe­frist schwankt je nach Fried­hof und Boden­be­schaf­fen­heit zwi­schen 20 und 30 Jah­ren.

Das Urnen-Rei­hen­­grab

Im Unter­schied zu Wahl­grä­bern han­delt es sich bei Rei­hen­grä­bern immer um Ein­zel­grab­stel­len, die der Rei­he nach ver­ge­ben wer­den. Die­se kön­nen in kei­nem Fall ver­län­gert wer­den.
Eini­ge Fried­hö­fe bie­ten Rei­hen­grä­ber ohne Pfle­ge­auf­wand an, indem die Kos­ten hier­für bereits im Preis des Rei­hen­grabs inbe­grif­fen sind. Ansons­ten muss die Pfle­ge und indi­vi­du­el­le Gestal­tung von den Ange­hö­ri­gen selbst über­nom­men wer­den oder bei einer Fried­hofs­gärt­ne­rei in Auf­trag gege­ben wer­den. Dies­be­züg­lich sind wir Ihnen ger­ne behilf­lich.

Das Gemein­schafts­grab

Das Urnen­ge­mein­schafts­grab ent­spricht den Bedin­gun­gen des Urnen­rei­hen­gra­bes, jedoch wird hier durch die Fried­hofs­ver­wal­tung ein Denk­mal und die nöti­ge Grab­pfle­ge für den Zeit­raum der Nut­zung von Vorn­her­ein in den Kauf­preis mit ein­kal­ku­liert. Somit ent­fällt jeg­li­che Ver­ant­wor­tung der Ange­hö­ri­gen in Bezug auf die Grab­pfle­ge.
Eine indi­vi­du­el­le Gestal­tung ist in die­sem Fall nicht mög­lich!

Das anony­me Urnen­rei­hen­grab

Das anony­me Urnen­grab ent­spricht den Bedin­gun­gen eines Urnen­rei­hen­gra­bes, jedoch ist das Grab, wie der Name schon sagt, anonym. Des­halb ist jeg­li­che indi­vi­du­el­le Gestal­tung und Denk­mal­set­zung sowie das Nie­der­le­gen von Blu­men und Ker­zen aus­ge­schlos­sen.

Die Baum­be­stat­tung

Die Baum­be­stat­tung ist eine wei­te­re Form der Natur­be­stat­tun­gen und setzt die Kre­mie­rung vor­aus. Sie fin­det ent­we­der auf einem Fried­hof oder in einem Wald statt. Die Ver­stor­be­nen wer­den im Wur­zel­be­reich der Bäu­me in schnell zer­setz­ba­ren Urnen bei­gesetzt und sol­len auf die­se Wei­se in den Natur­kreis­lauf zurück­ge­lan­gen. Der Baum stellt in gewis­ser Wei­se den Grab­stein dar und steht dabei als Sym­bol für die Schöp­fung, Stand­haf­tig­keit und Dau­er­haf­tig­keit. An der Rin­de des Bau­mes kön­nen visi­ten­kar­ten­gro­ße Schil­der mit dem Namen des/ der Ver­stor­be­nen ange­bracht wer­den. Es besteht die Mög­lich­keit die Bäu­me als Einzel‑, Fami­­li­en- oder Freund­schafts­grab­stät­ten mit bis zu 10 Plät­zen zu nut­zen. Eine Trau­er­fei­er kann selbst­ver­ständ­lich auch bei die­ser Bestat­tungs­form in der Umge­bung statt­fin­den, in der der Ver­stor­be­ne gelebt hat und ist nicht zwangs­läu­fig an den Ort der Bei­set­zung gebun­den.

Das Kolum­ba­ri­um

Das Kolum­ba­ri­um (colum­ba­ri­um – lat. „Tau­ben­schlag“) dient der ober­ir­di­schen Bei­set­zung der Asche des Ver­stor­be­nen in einer Urne. Meist wird auch das Wort „Urnen­wand“ für das Kolum­ba­ri­um ver­wen­det.
Bei die­ser Vari­an­te der Bestat­tung wird die Urne in einer Wand­ni­sche bei­gesetzt. In unse­rer Regi­on wer­den oft­mals Kolum­ba­ri­en zur Erhal­tung von Kir­chen und Kapel­len gebaut.
Ein Kolum­ba­ri­um kann sich sowohl im Frei­en, als auch in geschlos­se­nen Räu­men befin­den. Dies hängt von den jewei­li­gen ört­li­chen Fried­hofs­sat­zun­gen und Bestim­mun­gen ab. Die ein­zel­nen Wand­ni­schen kön­nen ver­schie­de­ne For­men und Grö­ßen haben.
Nach erfolg­ter Bei­set­zung im Kolum­ba­ri­um wird die Nische mit einer Plat­te fest ver­schlos­sen. Die Abdeck­plat­te trägt – ähn­lich wie ein Grab­stein – in der Regel eine Auf­schrift mit dem Namen des Ver­stor­be­nen. Die ver­wen­de­ten Plat­ten sind meist aus Stein.
Nach Ablauf einer Nut­zungs­frist von 10 bis 30 Jah­ren, wird die Urne vom Trä­ger des Kolum­ba­ri­ums sam­mel­bei­ge­setzt.
Das nächs­te Kolum­ba­ri­um befin­det sich in der St-Pau­­li­kir­che in Soest.

Die Fel­sen­be­stat­tung

Bei einer Fel­sen­be­stat­tung wird die Urne – ähn­lich wie im Kolum­ba­ri­um – in einer Fels­wand in den Ber­gen der Schweiz oder Öster­reichs bei­gesetzt.

Das Aschestreu­feld

Bei die­ser Bestat­tungs­art wird die Asche des Ver­stor­be­nen auf einem auf einem Fried­hof ange­leg­ten Streu­feld ver­streut. Wich­tig dabei ist, dass der Ver­stor­be­ne sei­nen Wunsch bereits zu Leb­zei­ten fest­ge­hal­ten haben muss.
Die Mög­lich­kei­ten der Ver­streu­ung sind bis­her auf­grund des Fried­hof­zwangs begrenzt.

Die Dia­mant­pres­sung (Dia­mant­be­stat­tung)

Die Dia­mant­pres­sung sei an die­ser Stel­le hier nur kurz erwähnt. Hier­bei han­delt es sich um eine Feu­er­be­stat­tung, bei der nach der Kre­mie­rung aus dem amor­phen Koh­len­stoff der Kre­mie­rungs­a­sche ein syn­the­ti­scher Dia­mant erstellt wird, der dann als Andenken an den Ver­stor­be­nen dem Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­hän­digt wer­den kann.

Die Welt­raum­be­stat­tung

Auch die Welt­raum­be­stat­tung sei aus Grün­den der Voll­stän­dig­keit nur kurz erwähnt, da ledig­lich 5 g der Asche des Ver­stor­be­nen in einer Trä­ger­ra­ke­te in die Umlauf­bahn geschickt wer­den.